Projekte im Förderverein


Bodenneuordnungsverfahren der Gemeinde Dahmen


Der Förderverein ′Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See′ e. V. fungiert als Träger von vier Renaturierungsmaßnahmen innerhalb des Bodenneuordnungsverfahrens im Gemeindebezirk Dahmen:

-  Ziddorfer Mühlbach
-  Westpeene
-  Dahmer Mühlbach
-  Lupenbach


Das erste Projekt war der Durchlaß unter dem neu gebauten Weg von der Kirche in Dahmen durch den Klocksiner Wald. Da der Termin für den Wegeneubau bereits im Jahr 2009 lag, mußten wir auch die geplante Umgestaltung des Dahmer Mühlbaches an dieser Stelle vorziehen.

Ziddorfer MühlbachDer zweite Bauabschnitt umfaßte den Ziddorfer Mühlbach von der Ziddofer Mühle bis zum Ausfluß in den Malchiner See. Diese Baumaßnahme wurde Anfang 2011 abgeschlossen.
Dabei wurde der gesamte Verlauf des Ziddorfer Mühlbaches umgestaltet. Die umfangreichen Wasserbaumaßmahmen ließen nun wieder einen mäandrierenden Bachlauf entstehen, der auch Platz für eine natürliche Bachdynamik bekommen hat. Das bedeutet, daß der Ziddorfer Mühlbach die künstlich angelegten Mäander weiter ausweiten und sich so wieder eine natürliche Gewässerstruktur ausbilden kann. Das wird einige Jahre dauern, ist aber so gewünscht. Denn eine langsame Entwicklung ermöglicht es den Bewohnern, den Tieren und Pflanzen, sich an die verändernden Bedingungen anzupassen. Aus Rücksicht auf die noch im Gewässer vorhandenen Lebewesen wurden vor Beginn der Bauarbeiten möglichst viele Tiere abgesammelt und im neuen Baulauf ausgesetzt. Das betraf v.a. Großmuscheln und Larven der Neunaugen. Als zusätzliche Gewässerstruktur wurden im Unterlauf Baumstubben eingebracht, die eine spätere Dynamik initiieren können. Je mehr Struktur ein Gewässer aufweist, desto mehr Lebewesen finden hier eine Nische.
Ziddorfer MühlbachJetzt nach Abschluß der Arbeiten sieht der Bachlauf noch sehr ′wüst′ aus. Das wird sich jedoch im Laufe des Jahres ändern, sobald die Vegetation die umgegrabenen Moorböden bzw. den ehem. Seegrund begrünt. Einen Eindruck des möglichen späteren Aussehens bekommt man, wenn man sich den bereits fertigen Verlauf des Ziddorfer Mühlbaches oberhald der Ziddorfer Mühle ansieht. Im unteren Teil wurden jedoch mehr Bäume gepflanzt, so daß eine größere Beschattung des Gewässers stattfinden wird, die die Wassertemperatur reduzieren soll. Die Bepflanzung mit Gehölzen ist weiterhin eine gute Möglichkeit die Struktur in der Landschaft zu erhöhen.

Der nächste dritte Bauabschnitt wird die Westpeene vom Durchlaß unter der Bundesstraße 108 bis zur geplanten Einmündung in den Malchiner See sein. Für diesen Bauabschnitt begannen 2011 die Planungsarbeiten. Die Geländearbeiten sollen in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 beginnen. Einige Ergebnisse der Arbeiten werden sein, daß die Gewässersohle angehoben wird, mehrere Staustufen mit Sohlgleiten überbrückt werden, der Bach einen Pufferbereich für die selbstständige Entwicklung des Bachbettes bekommt, gewässerbegleitende Gehölze gepflanzt werden und die Westpeene wieder vom Ziddorfer Mühlbach getrennt wird, so daß jeder Bach eine eigenständige Einmündung in den Malchiner See erhält.


Spechthöhlenkartierung im Naturpark

Wie bereits in den Jahren 2009 und 2010 wird der Förderverein ′Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See′ e. V. die Kartierung der Schwarzspechthöhlen fortsetzen. Für die aktuelle Kartiersaison wurde im November 2010 eine Informationsveranstaltung im Kolpinghaus Salem abgehalten. Zu diesem Termin waren alle Waldbesitzer und die beteiligten Forstämter eingeladen worden.
Der Schwarzspecht gilt als Indikatorart von natürlichen Buchenwäldern. Seine Höhlen bieten zum einen anderen Tieren wie Fledermäusen oder Vögeln Unterschlupf und dienen zum anderen als Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze, die wiederum Bäume für seltene totholzbewohnende Insekten wie den Eremiten oder den Sägebock vorbereiten. Die Verteilung von Schwarzspechthöhlen ist daher ein Indiz für den Zustand der Wälder.
Eine Einschränkung der Waldbewirtschaftung entsteht durch die Kartierung und Markierung der Höhlenbäume nicht, denn diese Bäume sind durch das aktuelle Naturschutzausführungsgesetz generell von der Nutzung ausgenommen. Daher betrachten wir es sogar als Hilfstellung an die Waldbewirtschaftung, die geschützten Bäume zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung findet natürlich nur statt, wenn der Eigentümer zugestimmt hat.





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